:::Sozialhilfe / Stipendien


Die Kapitalerträge der vier Bürgerlichen Fonds und die jährlich eingehenden Vergabungen können für Unterstützungen, humanitäre Zuwendungen, Stipendien (nur an Churer Bürger) sowie zur Finanzierung von diversen Aktivitäten gemäss den einzelnen Fondsreglementen verwendet werden.


Bürgerheimfonds:

Finanzierung von Ausflügen, Weihnachtsgaben und ausserordentlichen Anschaffungen, welche nicht über die Betriebsrechnung finanziert werden können.
Zuwendungen an bedürftige Heimbewohner zwecks Vermeidung von Härtefällen.


Kontonummer für Spenden und Vergabungen:
PC 70-4741-8, Bürgerheimfonds



Waisenhausfonds: Für die Unterstützung von: – Kindern und Jugendlichen

– Kinderheimen aller Art

– sozialen Einrichtungen zugunsten von

Kindern Churer Bürger haben den Vorrang. Institutionen in der Stadt haben den Vorrang vor solchen im Kanton und solche im Kanton vor allen übrigen.


 

Kontonummer für Spenden und Vergabungen:

Graubündner Kantonalbank, Chur / PC 70-216-5,

zugunsten CA 054.131.101, Bürgerliche Fonds


Fürsorgefonds:

Für humanitäre Zuwendungen an Churer Bürgerinnen und Bürger.


Kontonummer für Spenden und Vergabungen:

Graubündner Kantonalbank, Chur / PC 70-216-5,

zugunsten CA 054.131.101, Bürgerliche Fonds


Bavier-Haltmeyer-Fonds:

Für Stipendien an Lehrlinge, Schüler und Studenten beiderlei Geschlechts, die Churer Bürger sind.


Kontonummer für Spenden und Vergabungen:

Graubündner Kantonalbank, Chur / PC 70-216-5,

zugunsten CA 054.131.101, Bürgerliche Fonds


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